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Grenzgänger D-CH

Bei Grenzgängern Deutschland Schweiz stehen 3 Themen im Vordergrund:

1.Wahl der Krankenkasse
2.Direktversicherung - bAV nach § 3 Nr. 63 EstG (auch "Säule 3a für Grenzgänger" genannt) - Steuern Sparen
3.Bezug von Pensionskassenkapital bei Wohnsitzwechsel nach Deutschland - Planung der steuerlichen Auswirkungen zusammen mit einem Steuerexperten

1. WAHL DER KRANKENKASSE

Ausgangslage
Gemäss Erwerbsortprinzip müssen sich deutsche Grenzgänger in der Schweiz nach dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern. 2002 wurde den Schweizer Grenzgängern ein Optionsrecht eingeräumt, das, abweichend vom Grundsatz in der EU, auch die Wahl einer Krankenversicherung in Deutschland zulässt. Innerhalb von drei Monaten müssen sich die Grenzgänger für eine der verschiedenen Versicherungsvarianten entscheiden.

Versicherungsvarianten
a. Personen, welche neu als deutsche Grenzgänger in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis beginnen oder Personen, die die Schweiz verlassen und Grenzgänger werden.

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu unterstellen oder sich befreien zu lassen. Bei einer Befreiung (Ausübung des Optionsrechts) können sich die Grenzgänger in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (VVG) versichern. Kriterien für den Entscheid sind Unterschiede bei den Versicherungsleistungen im Wohn- und Erwerbsland und die Höhe der Prämien.

b. Personen, die bereits als Grenzgänger erwerbstätig sind und sich von der Versicherungspflicht befreit haben

Grenzgänger können sich versichern lassen:

  • bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

  • bei der deutschen privaten Krankenversicherung (PKV)

  • in der Schweiz, nach schweizerischem Krankenversicherungsgesetz (KVG)


Ein Wechsel in das schweizerische Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist nach aktuellem Stand nur möglich, wenn die Grenzgänger eine erneute Befreiung des Kantons erhalten. Hier gibt es kantonale Unterschiede. Personen, die vor dem Jahr 2002 schon Grenzgänger waren und/oder Schweizer sind, können bei den meisten Kantonen ein erneutes Optionsrecht beantragen, die definitive Entscheidung trifft immer das zuständige Amt, um einen Wechsel in das schweizerische KVG-Modell zu ermöglichen. Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2015 ermöglicht in gewissen Fällen ein neues Optionsrecht zu erhalten. Weitere Wahlrechtsgründe sind: Heirat, Geburt eines Kindes und Tod.

Wichtige Entscheidungskriterien
Versichern sich die Grenzgänger nach schweizerischem Krankenversicherungsgesetz (KVG), sind sie über das Formular E-106 bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) schlechter versichert als jeder andere deutsche Pflichtversicherte. Diese Versicherungslücke können die Grenzgänger durch eine deutsche Zusatzversicherung ausgleichen. 

Hauptunterschiede der Finanzierung einzelnen Versicherungsvarianten

 

  • Bei der deutschen privaten Versicherung (VVG) und dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind sogenannte «Kopfprämien» der Prämienkalkulation zugrunde gelegt, die Grenzgänger gelten als Privatpatienten.

  • In der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Beiträge lohnabhängig und werden in Prozenten der Einkommen berechnet. Alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder können gratis mitversichert werden. Die Grenzgänger sind für diese Beiträge nur gesetzlich versichert.

2. DIREKTVERSICHERUNG - BAV NACH § 3 NR. 63 ESTG

Ausgangslage
Die Direktversicherung ermöglicht Grenzgängern aus Deutschland, eine zusätzliche Altersvorsorge einzurichten, deren Beiträge von den deutschen Finanzämtern zu 100% als Abzug beim steuerbaren Einkommen akzeptiert werden. Der Arbeitgeber ist involviert, da die Direktversicherung in Deutschland der betrieblichen Altersvorsorge zugeordnet ist, und damit Verträge wie bei der schweizerischen 2. Säule nur über die Firma zustande kommen können.
Deutsche Grenzgänger können nicht vollumfänglich von Vorteilen der Schweizer Säule 3a, nämlich die steuerlich geförderte freiwillige Versorgung, profitieren. Diese steht lediglich den in der Schweiz lebenden Arbeitnehmern zur Verfügung. 

Anspruchsberechtigung
Es bestehen keine Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Schweizer Arbeitgeber aus dem deutschen Betriebsrentengesetz. Versicherte Person, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer. Für sämtliche Leistungen ist der Arbeitnehmer von Beginn an unwiderruflich bezugsberechtigt.
Der Arbeitnehmer kann keine Ansprüche gegenüber dem ausländischen Arbeitgeber aus dem deutschen Betriebsrentengesetz ableiten. 

Steuerliche Geltendmachung
Die steuerliche Geltendmachung der Beitragszahlung zur Direktversicherung erfolgt eigenverantwortlich durch den Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung. Einzig das Finanzamt entscheidet über die steuerliche Anerkennung der Beitragszahlung. 

Steuerliche Auswirkungen
Mit der Direktversicherung können die jährlichen Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, dies führt zu sehr attraktiven Steuervorteilen. Erst die späteren Leistungen sind zu besteuern.

Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018
Am 1. Januar 2018 ist eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft getreten: Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Dies führt unter anderem dazu, dass der Höchstbetrag für die Direktversicherung stark ansteigt. Am 1. Januar 2018 hat sich die steuerliche Förderung von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht, der bisherige Erhöhungsbetrag von 1800 Euro entfällt. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Verträge der Direktversicherung.

Vorteile für Arbeitgeber, wenn eine Direktversicherung ermöglicht wird

  • Kein Verwaltungsaufwand dank der Zusammenarbeit mit Haysen

  • Die Direktversicherung bleibt ohne Einfluss auf die Lohnbuchhaltung.

  • Kostenfreier Benefit für die Mitarbeiter

  • Gesteigerte Attraktivität des Unternehmens für deutsche Grenzgänger

  • Imagegewinn


Vorteile für Arbeitnehmer, wenn eine Direktversicherung abgeschlossen wird

  • «Gleichstellung» mit den Schweizer Kollegen durch «Ermöglichung Vorteile Säule 3a»

  • Schliessen von Rentenlücken Alterseinkünftegesetz (AEG) 2005

  • Sichern dauerhafter staatlicher Förderungen in Deutschland

  • Portabilität bestehender Direktversicherungen bei Stellenwechsel

  • Hartz IV geschützte Anlageform

Handlungsfelder
a. Personen, welche noch keine Direktversicherung haben:

Überblick über die verschiedenen Anbieter und Produkte: Es gibt mehrere deutsche Versicherungsgesellschaften, die Lösungen offerieren. Durch Mitgestaltung der Direktversicherung für Grenzgänger seit Beginn im Jahre 2008, hat Haysen fundierte Kenntnisse und Erfahrung bei der Umsetzung.

b. Personen, welche bereits eine Direktversicherung abgeschlossen haben:

Analyse der bestehenden Lösung resp. Vorsorgesituation. Haysen analysiert nicht nur das Steuersparpotential. Die finanzielle Absicherung der Familie, langfristiges Sparen sowie die Vorsorge für den wohlverdienten Ruhestand sind gerade bei Grenzgängern sehr komplexe Themen.
Durch die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ab 2018 können Grenzgänger den jährlichen Betrag massiv erhöhen und somit noch mehr Steuervorteile generieren. Es gibt mehrere Gründe weshalb es sinnvoll ist, einen neuen Vertrag abzuschliessen, die Anlage zu diversifizieren.
Profitieren Sie von der Möglichkeit, sich bei Grenzgängerthemen Transparenz und Klarheit zu verschaffen. Die Berater der Kooperationspartner von Haysen in Deutschland verhelfen Ihnen zur optimalen Lösung, indem sie sich nicht nur auf die Steueroptimierung fokussieren, sondern auch Lücken bei Krankheit oder Unfall analysieren. Haysen unterstützt Sie zusammen mit den Kooperationspartnern mit einer professionellen Rundum-Beratung. 

 

3. BEZUG VON PENSIONSKASSENKAPITAL BEI WOHNSITZWECHSEL NACH DEUTSCHLAND - PLANUNG DER STEUERLICHEN AUSWIRKUNGEN

Deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zahlen zusammen mit dem Arbeitgeber Sozialbeiträge in die 1. Säule (AHV) und in die 2. Säule (BVG, Pensionskasse) ein. Bei der Pensionskasse spricht man vom Kapitaldeckungsverfahren. Es wird individuell Vorsorgekapital aufgebaut. 
Falls man bei Wegzug aus der Schweiz das Pensionsalter noch nicht erreicht hat, muss der «obligatorische Teil» des Vorsorgekapitals in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto oder -Depot platziert werden. Man spricht dann von «Freizügigkeitskapital». Der früheste Bezug dieses Kapitals ist für Frauen im Alter von 59, bei Männern von 60 Jahren möglich. Der «überobligatorische Teil» des Guthabens kann bar bezogen werden. Ist man beim Bezug von Pensionskassengeldern in Deutschland wohnhaft und steuerpflichtig, so sind verschiedene Punkte zu beachten: Einerseits kann man das Kapital steueroptimiert und gestaffelt beziehen, anderseits sind erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. 
Achtung: entgegen der weit verbreiteten Meinung fliessen aus einem Freizügigkeitskonto oder –Depot keine Altersrenten; das Kapital muss bis spätestens im Alter von 70 bezogen werden. Es gibt jedoch eine Möglichkeit zumindest einen Teil des Freizügigkeitskapitals direkt in eine Schweizer Altersrente umzuwandeln wenn das gewünscht wird. 

Handlungsfelder
a. Personen, die einen Wohnsitzwechsel nach Deutschland planen
Aufzeigen der verschiedenen Szenarien: Die steuerlichen Auswirkungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zeitpunkt des Bezugs der Kapitalien, Wechselkurs, Verzinsung/Anlagestrategien des Vermögens etc. Haysen analysiert zusammen mit Steuerexperten nicht nur das Steuersparpotential. Die finanzielle Absicherung der Familie, erbrechtliche Aspekte, sowie die Vorsorge für den wohlverdienten Ruhestand sind gerade bei Grenzgängern resp. Rückkehrern sehr komplexe Themen. Haysen zeigt Ihnen den für Sie besten Zeitpunkt des Kapitalbezugs auf und erläutern Ihnen die verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Somit können Sie Ihrem Ruhestand sorglos entgegenblicken.

b. Personen, welche bereits in Deutschland wohnen und über Freizügigkeitskapital verfügen
Überblick über die verschiedenen Anbieter und Produkte. Ist Ihr Kapital optimal angelegt? Muss/kann ein Teil Ihres Vermögens frühzeitig bezogen werden? Auch hier zeigt Ihnen der Berater von Haysen sinnvolle Szenarien auf.

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Ihr Ansprechpartner für Deutsche Grenzgänger

Roger Weilenmann 

Telefon: +41 61 273 60 60

E-Mail: contact@haysen.com

Web: www.haysen.com

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